Autofahrerinnen und Autofahrer können ab März 2022 ein drittes Kontrollschild für den Heckveloträger bestellen. Damit entfällt das Umhängen des hinteren Nummernschilds auf den Träger, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) auf
seiner Webseite erklärt.
Bei der Einführung der Neuerung arbeiteten Astra und kantonale Strassenverkehrsämter eng zusammen. Das neue dritte Schild ist eine Kopie des hinteren Hauptschilds. Um Missbrauch zu verhindern, hat es eine rote statt weisse Grundfarbe.
Es hat keinerlei rechtliche Bedeutung und darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar angebracht werden. Das Anbringen ist freiwillig. Das Umhängen des hinteren Hauptschilds an den Veloträger bleibt erlaubt.
Laut Astra-Angaben werden auch die Nachbarländer kontaktiert, damit das rote Schild bekannt und akzeptiert wird. Italien, Österreich und das Fürstentum Liechtenstein bestätigten bereits, dass das Schild auf ihrem Staatsgebiet zulässig ist. Bestellt werden kann das dritte Schild ab 1. März 2022 bei Ihrem Strassenverkehrsamt.
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